Änderung der Vorschriften für die Beantragung von Schengen- und Karibikvisa
Ab dem 2. Februar 2020 gelten neue Vorschriften für die Beantragung von Schengenvisa und Karibikvisa. Die Änderung der Vorschriften für die Beantragung von Schengenvisa ist eine Konsequenz neuer EU-Vorschriften.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Verlängerung der Antragsfrist
Sie können Ihr Schengenvisum bis zu sechs Monate vor dem geplanten Beginn Ihrer Reise beantragen (bislang waren es drei Monate). Für Seeleute gilt künftig ein Zeitraum von neun Monaten.
Flughafentransitvisum
Sind Sie im Besitz eines gültigen Visums oder eines gültigen Aufenthaltstitels für Aruba, Curaçao, Sint Maarten, Bonaire, Sint Eustatius oder Saba? Dann benötigen Sie kein Flughafentransitvisum (airport transit visum), wenn Sie auf dem Weg in einen Drittstaat auf dem Flughafen eines Schengenstaates umsteigen und dabei die internationale Transitzone nicht verlassen.
Erhöhung der Visagebühren
Die Gebühren für Schengen- und Karibikvisa werden erhöht:
Visum | Alter Gebührensatz in Euro | Neuer Gebührensatz in Euro |
---|---|---|
Schengenvisum | 60 | 80 |
Schengenvisum für Kinder, 6–12 Jahre | 35 | 40 |
Schengenvisum für Kinder, unter 6 Jahren | kostenlos | kostenlos |
Karibikvisum | 35 | 80 |
Karibikvisum für Kinder, 6–12 Jahre | 35 | 40 |
Karibikvisum für Kinder, unter 6 Jahren | kostenlos | kostenlos |
Mehrfachvisa für regelmäßig Reisende
Reisen Sie regelmäßig in die Niederlande bzw. in den Schengenraum? Dann können Sie ein Mehrfachvisum mit längerer Gültigkeitsdauer beantragen. Dafür müssen Sie allerdings mehrere Voraussetzungen erfüllen:
- Mehrfachvisum mit einer Gültigkeitsdauer von einem Jahr: Sie haben in den vergangenen zwei Jahren drei Schengenvisa* erhalten und ordnungsgemäß genutzt;
- Mehrfachvisum mit einer Gültigkeitsdauer von zwei Jahren: Sie haben in den vergangenen zwei Jahren ein Mehrfachvisum mit einer Gültigkeitsdauer von einem Jahr erhalten und ordnungsgemäß genutzt;
- Mehrfachvisum mit einer Gültigkeitsdauer von fünf Jahren: Sie haben in den vergangenen drei Jahren ein Mehrfachvisum mit einer Gültigkeitsdauer von zwei Jahren erhalten und ordnungsgemäß genutzt.
* Flughafentransitvisa werden nicht mitgerechnet.
Aus dem Vorstehenden können keine Rechte abgeleitet werden. Die Entscheidung, ob ein Mehrfachvisum mit längerer Gültigkeitsdauer gewährt wird, liegt immer bei der ausstellenden Behörde.
Beantragung bei einem externen Dienstleister
In Ländern, in denen die Niederlande mit externen Dienstleistern wie VFS Global oder TLS Contact zusammenarbeiten, müssen Sie Ihr Visum bei diesen Dienstleistern beantragen.
Abgabe biometrischer Daten / Persönliche Antragstellung
Haben Sie in den letzten 59 Monaten biometrische Daten (Fingerabdrücke und Lichtbild) abgegeben? Dann können Sie Ihren Visumantrag von einem Dritten stellen lassen, Sie brauchen also nicht persönlich zu erscheinen.
Bitte beachten Sie: Wenn sich bei der Bearbeitung Ihres Antrags herausstellt, dass Ihre Fingerabdrücke nicht im System registriert sind, müssen Sie sie nachträglich abgeben. Außerdem können Sie jederzeit zu einer Befragung einbestellt werden, sollte dies für die Bearbeitung Ihres Antrags erforderlich sein.