Urlaub in den Niederlanden: häufig gestellte Fragen

Touristen aus EU/Schengen Ländern sowie Großbritannien können wieder in den Niederlanden Urlaub machen. Alle ausländischen Touristen müssen sich während ihres Aufenthalts an die geltenden Regeln zur Bekämpfung von COVID-19 halten.

Stand: 15. Juni 2020

Dürfen ausländische Touristen in die Niederlande kommen?

Ausländische Touristen aus Ländern mit einem vergleichbaren oder geringeren Gesundheitsrisiko sind im Sommer in den Niederlanden willkommen.

  • Selbstverständlich müssen sie sich an die in den Niederlanden geltenden Vorschriften zur Bekämpfung des Coronavirus halten.
  • Außerdem müssen sie vorab eine Ferienunterkunft gebucht haben.
  • Touristen aus Schweden und dem Vereinigten Königreich wird dringend empfohlen zwei Wochen in Selbstquarantäne zu gehen.

Die Niederlande haben ebenso wie alle anderen Schengenländer und Großbritannien ihre Grenzen für Personen aus dem außereuropäischen Ausland, deren Reise nicht zwingend notwendig ist, geschlossen. Dieses Einreiseverbot gilt bis einschließlich 1. Juli 2020. Reisende aus Hochrisikogebieten in Europa und anderen Teilen der Welt müssen außerdem eine Gesundheitserklärung vorlegen; ihnen wird dringend empfohlen, sich für 14 Tage in Quarantäne zu begeben. Eine Übersicht über die Hochrisikogebiete finden Sie hier.

An welche Regeln muss ich mich während meines Urlaubs in den Niederlanden halten?

Während Ihres Aufenthalts in den Niederlanden müssen Sie sich an die niederländischen Vorschriften zur Bekämpfung des Coronavirus halten. Die folgenden Vorschriften gelten für alle Personen, die sich in den Niederlanden aufhalten, also auch für Touristen:

  • Halten Sie 1,50 Meter (2 Armlängen) Abstand zu anderen Personen.

  • Waschen Sie sich regelmäßig die Hände.

  • Verzichten Sie auf Händeschütteln.

  • Husten bzw. niesen Sie in die Armbeuge.

  • Meiden Sie Menschenansammlungen. Wenn es schwierig wird, 1,50 m Abstand einzuhalten, gehen Sie woandershin.

  • Fahren Sie mit dem eigenen Auto, mieten Sie sich ein Fahrrad oder nehmen Sie ein Taxi. Öffentliche Verkehrsmittel dürfen nur für notwendige Fahrten benutzt werden. In öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Tragen einer nichtmedizinischen Schutzmaske vorgeschrieben.

Brauche ich eine Reservierung für eine Urlaubsunterkunft?

Ja. Buchen Sie vor Ihrer Reise in die Niederlande eine Urlaubsunterkunft. Ohne gültige Reservierung kann Ihnen an der Grenze die Einreise verweigert werden.

Darf ich mich in den Niederlanden frei bewegen?

Innerhalb der Niederlande gibt es keine Reisebeschränkungen. Denken Sie bei der Auswahl Ihrer Reiseziele aber daran, dass Menschenansammlungen gemieden werden müssen. Besuchen Sie also auch einmal andere Orte und Regionen als nur die bekannten Touristenmagneten!

Können ausländische Touristen bestraft werden, wenn sie gegen die Verhaltensregeln verstoßen?

Bei Kontrollen werden ausländische Touristen ebenso behandelt wie Einwohner der Niederlande.

Dürfen ausländische Touristen in den Niederlanden öffentliche Verkehrsmittel benutzen?

Für Touristen aus dem Ausland gelten dieselben Bestimmungen wie für Einwohner der Niederlande: die öffentlichen Verkehrsmittel sind ausschließlich für notwendige Fahrten bestimmt. Urlaubsreisen und Ausflüge gehören nicht dazu.

Muss auf dem Flughafen Amsterdam-Schiphol und auf anderen niederländischen Flughäfen eine Schutzmaske getragen werden?

Nein, momentan gilt auf den niederländischen Flughäfen keine Maskenpflicht.

Wird vor dem Boarding bei allen Fluggästen die Temperatur gemessen?

Nein, dies ist nicht grundsätzlich vorgesehen. Die Fluggesellschaften können selbst entscheiden, wie sie einen Gesundheitscheck durchführen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft über das geltende Boardingverfahren.

Welche Reisemöglichkeiten haben ausländische Touristen für den Transfer vom Flughafen Amsterdam-Schiphol zu ihrem Urlaubsort in den Niederlanden und zurück?

Zwischen dem Flughafen Schiphol und Amsterdam verkehren Pendelbusse. Es besteht auch die Möglichkeit, sich ein Taxi zu nehmen oder ein Auto zu mieten.

Sind Restaurants und andere Lokale in den Niederlanden geöffnet?

Ja, unter bestimmten Bedingungen ist der Betrieb von Restaurants und anderen Lokalen, auch der Außengastronomie, wieder gestattet. Allerdings muss vorab reserviert werden (damit die maximal zulässige Zahl der Gäste nicht überschritten wird), und jeder Gast wird vorab gefragt, ob er Erkältungssymptome oder Fieber hat. Personen, die nicht im selben Haushalt leben, müssen auf jeden Fall mindestens 1,50 m Abstand voneinander halten. Alle Gäste müssen an Tischen oder an der Theke sitzen.

Sind die Museen und andere Sehenswürdigkeiten in den Niederlanden geöffnet?

Ja, allerdings muss vorab reserviert werden. Die zulässige Höchstzahl der Besucher hängt von der Fläche des jeweiligen Gebäudes ab. Jeder Besucher wird vorab gefragt, ob er Erkältungssymptome oder Fieber hat.

Was muss ich tun, wenn ich während meines Urlaubs Beschwerden bekomme, die auf eine Infektion mit dem Coronavirus hindeuten?

Bleiben Sie in diesem Fall in Ihrer Urlaubsunterkunft und lassen Sie sich testen. Unter der Telefonnummer 0800-1202 können Sie einen Termin vereinbaren. Wenn bei dem Test eine COVID-19-Infektion festgestellt wird, müssen Sie und Ihre Mitreisenden zwei Wochen lang in Ihrer Urlaubsunterkunft in Quarantäne bleiben.

Als Staatsangehöriger der USA, Australiens oder Kanadas brauche ich kein Visum für den längerfristigen Aufenthalt. Kann ich in die Niederlande einreisen?

Wenn Ihre Reise nicht unbedingt notwendig ist, kann Ihnen die Einreise an der Grenze verwehrt werden. Nehmen Sie im Zweifelsfall Kontakt mit dem Amt für Einwanderung und Einbürgerung (IND) auf.

Was bedeuten die Reisebeschränkungen in der EU (einschl. der Niederlande) für mich?

Die niederländische Regierung hat die Entscheidung der EU zur Verschärfung der Einreisebedingungen für Drittstaatsangehörige übernommen, diese gelten für die Niederlande bis zum 15. Juni 2020. Drittstaaten sind alle Länder außer den EU-Mitgliedstaaten, Großbritannien, den Schengenstaaten und den assoziierten Staaten.  

Diese Beschränkung, mit der der Ausbreitung des Coronavirus entgegengewirkt werden soll, gilt für nicht unbedingt notwendige Reisen von Drittstaatsangehörigen nach Europa (d. h. in alle EU-Mitgliedstaaten, alle Schengenstaaten und nach Großbritannien). Das bedeutet, dass Personen, die nicht unter die nachstehenden Ausnahmen fallen, die Einreise in die Niederlande verweigert wird.

Wenn ich als Ausländer im Besitz eines Touristenvisums für die Niederlande bin, kann ich dann einreisen?

Nein. Die Beschränkung gilt für die nicht unbedingt notwendige Einreise von Drittstaatsangehörigen nach Europa (d. h. in alle EU-Mitgliedstaaten, alle Schengenstaaten und nach Großbritannien), um der Ausbreitung des Coronavirus entgegenzuwirken. Drittstaaten sind alle Länder außer den EU-Mitgliedstaaten, Großbritannien, den Schengenstaaten und den assoziierten Staaten.  

Angesichts des Vorstehenden wird Ihnen die Einreise aufgrund von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e des Schengener Grenzkodex verweigert.

Kann ich als Ausländer, der kein Touristenvisum für die Niederlande benötigt, einreisen?

Nein. Die Beschränkung gilt für die nicht unbedingt notwendige Einreise von Drittstaatsangehörigen nach Europa (d. h. in alle EU-Mitgliedstaaten, alle Schengenstaaten und nach Großbritannien), um der Ausbreitung des Coronavirus entgegenzuwirken. Drittstaaten sind alle Länder außer den EU-Mitgliedstaaten, Großbritannien, den Schengenstaaten und den assoziierten Staaten.  

Angesichts des Vorstehenden wird Ihnen die Einreise aufgrund von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e des Schengener Grenzkodex verweigert.

Gibt es Ausnahmen zu den Einreisebeschränkungen?

Die Einreisebeschränkungen gelten nicht für Personen, die in die nachstehenden Kategorien fallen:

  • EU-Bürger (einschl. britische Staatsangehörige) und deren Familienangehörige*,

  • Staatsangehörige Norwegens, Islands, der Schweiz, Liechtensteins und deren Familienangehörige*,

  • Drittstaatsangehörige, die im Besitz einer Aufenthaltskarte oder eines Aufenthaltstitels nach Richtlinie 2003/109/EG (Daueraufenthaltsrichtlinie) sind,

  • Drittstaatsangehörige, deren Aufenthaltsrecht sich aus anderen europäischen Richtlinien oder dem nationalen Recht eines Mitgliedstaats ableitet,

  • Inhaber eines Visums für den längerfristigen Aufenthalt, einschl. Personen mit vorläufigem Aufenthaltstitel (mvv-Visum),

  • andere Personen mit einem systemrelevanten Beruf oder einem zwingenden Grund für die Einreise, darunter: 

    • Fachkräfte im Gesundheitswesen,

    • Grenzbeamte,

    • ggf. Beschäftigte im Güterverkehrssektor,

    • Diplomaten,

    • militärisches Personal,

    • Mitarbeiter internationaler und humanitärer Organisationen,

    • Personen mit einem zwingenden Grund für einen Familienbesuch,

    • Durchreisende, die über die Niederlande in einen anderen Drittstaat reisen möchten,

    • internationalen Schutz benötigende Personen (Grenzverfahren finden vollständige Anwendung),

    • Personen, denen die Einreise aus humanitären Gründen gewährt wurde

* Verheiratete, eingetragene Lebenspartner oder Paare, die mindestens seit sechs Monaten zusammenleben. Letztere müssen einen Nachweis über das Zusammenleben in Form einer notariellen Urkunde oder eines Miet- oder Kaufvertrags vorlegen.

Ich falle unter eine der Ausnahmen, benötige aber ein Visum. Kann ich das beantragen?

Nur unter bestimmten Umständen können Sie ein Visum für einen Kurzaufenthalt beantragen. Informieren Sie sich hier über die Voraussetzungen und Bedingungen.

Bis wann gelten diese Einreisebeschränkungen für die Niederlande?

Die vorübergehende Beschränkung gilt im Prinzip bis zum 15. Juni 2020.

Ich glaube, dass ich unter eine der Ausnahmen falle: Ich habe einen zwingenden Grund für den Besuch von Familienangehörigen in den Niederlanden.

Ein zwingender Grund für einen Familienbesuch könnte beispielsweise ein todkranker Angehöriger oder eine Beerdigung sein. Ein Familienangehöriger ist ein Mitglied Ihrer engsten Familie, d. h. ein Partner, Elternteil, Kind oder Enkelkind.

Ich bin im Besitz eines gültigen Schengenvisums. Darf ich in die Niederlande einreisen?

Nein, wenn Ihre Reise nicht unbedingt notwendig ist und Sie nicht unter eine der Ausnahmen fallen, wird Ihnen die Einreise aufgrund von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e des Schengener Grenzkodex verweigert.

Ich bin im Besitz eines Transitvisums. Kann ich über den Flughafen Amsterdam-Schiphol reisen?

Ja, diese Situation zählt zu den Ausnahmen. Wenn Sie ein Flugticket mit Bestimmungsort in einem Drittstaat haben, dürfen Sie über Schiphol direkt in diesen Drittstaat reisen.

Ich bin im Besitz eines vorläufigen Aufenthaltstitels (mvv-Visum). Kann ich in die Niederlande einreisen?

Ja, diese Situation zählt zu den Ausnahmen. Wenn es Ihnen gelingt, die Niederlande zu erreichen, wird Ihnen die Einreise gewährt.

Ich bin mir nicht sicher, ob eine der Ausnahmen auf mich zutrifft. Gibt es eine Möglichkeit, vorab eine Zusicherung zu erhalten?

Nein, das ist leider nicht möglich. Die Grenzbeamten entscheiden, ob eine Ausnahme auf Sie zutrifft oder nicht. Deswegen empfehlen wir, sich vor Ihrer Abreise gut zu informieren und sicherzustellen, dass Sie alle notwendigen Dokumente mitführen.

Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das Amt für Einwanderung und Einbürgerung (IND).

Woher weiß ich, ob ich aus einem Hochrisikogebiet zurückkehre?

Die Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit (EASA) veröffentlicht eine Liste von Flughäfen in Gebieten mit einem hohen Coronavirus-Infektionsrisiko. Wenn Sie von einem Flughafen abfliegen, der in einem der aufgeführten Länder oder einer der genannten Regionen liegt, müssen Sie eine Gesundheitserklärung ausfüllen und sich nach der Einreise für zwei Wochen in Quarantäne begeben. (Siehe »Welche Maßnahmen gelten für mich, wenn ich aus einem Hochrisikogebiet nach Hause fliege?«)

Welche Maßnahmen gelten für mich, wenn ich aus einem Hochrisikogebiet nach Hause fliege?

Für Passagiere, die aus Hochrisikogebieten einreisen, gelten folgende Maßnahmen:

  • vor der Abreise muss eine Gesundheitserklärung (Formular) ausgefüllt werden, und

  • es gilt die dringende Empfehlung, sich unmittelbar nach der Einreise für 14 Tage in Quarantäne zu begeben.

  • EU-Bürger können nur dann nach Europa (alle EU-Mitgliedstaaten, Schengenstaaten und Großbritannien) zurückkehren, wenn ihre Reise unbedingt notwendig ist. Das Verbot gilt bis einschließlich 15. Juni 2020 für alle Reisen, die nicht unbedingt notwendig ist.

Die niederländische Regierung hat diese Maßnahmen ergriffen, um die Einreise von Personen zu begrenzen, die möglicherweise mit COVID-19 infiziert sind, und um die Passagiere und die Besatzung während des Flugs zu schützen.

Was hat es mit der Gesundheitserklärung auf sich, und wer überprüft die Angaben?

Sie erhalten von der Fluggesellschaft, mit der Sie reisen, ein Formular (Gesundheitserklärung), in dem Sie Angaben zu Ihrer Gesundheit machen. Das Formular wurde von den kommunalen Gesundheitsämtern (GGD) und dem Nationalen Institut für öffentliche Gesundheit und Umwelt (RIVM) entwickelt. Sie müssen das Formular vor dem Einstieg ins Flugzeug ausfüllen, und beim Ausstieg aus dem Flugzeug sollten Sie es griffbereit haben: Am Zielflughafen werden einige Passagiere nach dem Zufallsprinzip ausgewählt und aufgefordert, ihre Gesundheitserklärung vorzuweisen. Außerdem erhalten alle Reisenden Informationen zu den in den Niederlanden geltenden Regeln zur Bekämpfung des Coronavirus.

Wenn Sie eine der Fragen der Gesundheitserklärung mit »Ja« beantwortet haben, darf die Fluggesellschaft Sie nicht an Bord lassen – Sie könnten also nicht in die Niederlande zurückkehren.

Was beinhaltet eine Selbstquarantäne nach der Rückkehr aus einem Hochrisikogebiet?

Wenn Sie aus einem Hochrisikogebiet zurückkehren, gilt die dringende Empfehlung, sich unmittelbar nach der Einreise für 14 Tage in Quarantäne zu begeben. Die Fluggesellschaft, mit der Sie reisen, wird Sie entsprechend informieren. Selbstquarantäne bedeutet, dass Sie Ihre Wohnung oder die Unterkunft, in der Sie sich aufhalten, 14 Tage nicht verlassen dürfen.

Außerdem wird Ihnen dringend empfohlen, Kontakt mit Familienangehörigen und anderen Personen, die sich am selben Ort aufhalten, zu vermeiden.

Bei Fragen setzen Sie sich bitte mit Ihrem Hausarzt in Verbindung.

Für Flugzeugbesatzungen, medizinisches Personal, Seeleute und Diplomaten gilt die Selbstquarantäne nicht.

Werden Reisende bei der Ankunft in den Niederlanden auf COVID-19 getestet?

Nein, Reisende werden bei ihrer Ankunft nicht auf COVID-19 getestet. Auf den Flughäfen wird jedoch sehr genau auf Reisende mit Fieber und Husten bzw. Atemnot geachtet, besonders, wenn sie sich in den letzten 14 Tagen in einer Region mit einer hohen Coronavirus-Infektionsrate aufgehalten haben. Die Flughafenbehörden stehen in engem Kontakt mit dem Nationalen Institut für öffentliche Gesundheit und Umwelt (RIVM) und den kommunalen Gesundheitsämtern (GGD).

‌Ich reise aus einem Gebiet mit einer hohen Coronavirus-Infektionsrate in die Niederlande. Muss ich nach meiner Einreise besondere Regeln einhalten?

Die Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit (EASA) veröffentlicht eine Liste von Flughäfen in Gebieten mit einem hohen Coronavirus-Infektionsrisiko. Wenn Sie von einem Flughafen abfliegen, der in einem der aufgeführten Länder oder einer der genannten Regionen liegt, müssen Sie eine Gesundheitserklärung ausfüllen und sich nach der Einreise für zwei Wochen in Quarantäne begeben.

Außerdem müssen Sie alle geltenden Verhaltensregeln zur Bekämpfung des Coronavirus einhalten, die derzeit für jedermann in den Niederlanden gelten.